Satzung
des Netzwerkes von und für Frauen und Mädchen mit
Behinderung in Bayern
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Entwurf durch das Plenum vom 01.04.2001 in München; überarbeitet
und letzte Fassung vom 17.07.2001; überarbeitet und verabschiedet durch das
Plenum vom 20.10.2001 in München; geändert und verabschiedet durch das
Plenum vom 17.04.2010.
Name:
- Das Netzwerk ist ein offener Zusammenschluss von
Frauen und Mädchen mit unterschiedlichen Behinderungen oder chronischen
Erkrankungen in Bayern.
- Der Zusammenschluss führt den Namen „Netzwerk von
und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“.
Zusammenarbeit
des Netzwerkes:
Das Netzwerk arbeitet
mit allen am Thema interessierten Menschen, Initiativen und Institutionen in
Bayern zusammen.
Ziel
des Netzwerkes:
Primäres Ziel des
Netzwerkes ist es, gesellschaftliche und individuelle Voraussetzungen zu
schaffen, damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen
Erkrankungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Frauen mit
Behinderung erfahren in allen Lebensbereichen eine doppelte Diskriminierung:
Sie werden zum einen in ihrer Rolle als Frau und zum anderen als Behinderte
benachteiligt. Mit dem Netzwerk soll erreicht werden, dass Frauen und Mädchen
mit Behinderung gesellschaftlich gestärkt und vorhandene Diskriminierungen
abgebaut werden. Zudem sollen
Frauen und Mädchen mit Behinderung durch das Netzwerk die Gelegenheit
erhalten, ihre Identität als Mädchen und Frauen finden zu können.
Aufgaben
des Netzwerkes:
1.
Im Netzwerk organisieren sich Frauen und Mädchen mit
Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, um sich gemeinsam besser gegen
Benachteiligungen und Diskriminierungen wehren und schützen zu können.
Dies soll durch einen intensiven Kontakt innerhalb des Netzwerkes in Bayern
erreicht werden.
2.
Durch das Netzwerk sollen Frauen und Mädchen mit
Behinderungen oder chronischen Krankheiten die Gelegenheit erhalten, ihre
Identität als Mädchen und Frauen zu finden und zu stärken.
3.
Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie gegenseitige
Unterstützung sollen dazu beitragen, die Situation von Frauen und Mädchen
mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in allen Bereichen des Lebens
wie Schule, Beruf und Partnerschaft zu verbessern.
4.
Das Netzwerk will erreichen, dass Frauen und Mädchen mit
Behinderungen oder chronischen Krankheiten nicht nur als geschlechtsneutrale
Behinderte, sondern als Frauen
und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
wahrgenommen werden, die selbstbestimmt und gleichberechtigt ihr Leben in
der Gemeinschaft führen können und wollen.
5.
Das Netzwerk will die Emanzipation von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen oder chronischen Krankheiten vorantreiben und bezieht dabei
alle politischen Kräfte mit ein.
6.
Das Netzwerk soll Informationsaustausch und Beratung für
Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
bayernweit schaffen.
7.
Die grundlegende Vorgehensweise der Aufgabenerfüllung soll an
die allgemeinen Grundsätze des Peer-Counselling und Peer-Support angelehnt
werden – Beratung, Begleitung und Unterstützung von und mit den Frauen
und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.
8.
Zum Zwecke der Vernetzung werden regionale oder überregionale
Treffen organisiert, damit sich möglichst viele Frauen und Mädchen mit
Behinderungen oder chronischen Krankheiten aus Bayern beteiligen können.
9.
Es müssen AnsprechpartnerInnen und Kontaktstellen gefunden
werden – gewissermaßen als Knotenpunkte –, an die sich Frauen und Mädchen
mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zur ersten Kontaktaufnahme
wenden können.
10.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Frauen- und
Behindertenbeauftragten der Städte, Gemeinden und Landkreisen wird
angestrebt.
Struktur
des Netzwerkes:
Das Netzwerk setzt sich
aus den Organen Plenum und den durch das Plenum gewählten Sprecherinnenrat
zusammen. Das Netzwerkbüro ist die Koordinierungsstelle des Netzwerkes.
Das
Plenum:
Das Plenum setzt sich aus Frauen und Mädchen mit
Behinderungen oder chronischen Krankheiten zusammen.
Es trifft sich nach Möglichkeit
zweimal pro Jahr.
Das Stimm- und
Wahlrecht steht nur Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen
Krankheiten zu. Jede Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.
Grundsätzlich ist bei
Abstimmungen des Plenums die 2/3-Mehrheit erforderlich, es sei denn, das
Plenum beschließt auf Antrag eine einfache Mehrheit. Wahlen des Plenums
erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Wichtigste Aufgaben des
Plenums sind:
1.
Die Wahl der Frauen in den Sprecherinnenrat
2.
Die Abstimmung der Inhalte und Arbeitsschwerpunkte des
Netzwerkes
3.
Die Anregung von Arbeitsgruppen
Aus dem Kreis des
Plenums werden mindestens 3 und maximal 5 Sprecherinnen und bis zu 2
Stellvertreterinnen für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die im Netzwerkbüro
tätigen Frauen, ausgenommen der hauptamtlich
beschäftigten Frauen sowie der Praktikantinnen, fungieren zusätzlich
automatisch als Sprecherinnen für ihre AKs und inhaltlichen Zuständigkeiten,
sowie für Netzwerkangelegenheiten allgemein.
Das
automatische Sprecherinnenmandat endet mit Ausscheiden der entsprechenden
Frau aus dem Netzwerkbüro.
Der
Sprecherinnenrat:
Aufgaben:
1.
Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit
2.
Durchführung der Arbeitsgruppen
3.
Berichtspflicht gegenüber dem Plenum
4.
Enge Zusammenarbeit mit dem Netzwerkbüro
5.
Regelmäßige Treffen zum Zwecke des Informationsaustausches
Das
Netzwerkbüro:
Das Netzwerkbüro ist
die Schnittstelle für das Netzwerk sowie die Anlaufstelle für betroffene
Frauen und Mädchen.
In diesem Zusammenhang
übernimmt es z.B. folgende Aufgaben:
·
Administrative Tätigkeiten
·
Organisation
·
Transport der Inhalte
·
Koordination
Das Netzwerkbüro trägt
damit zu der Optimierung der Netzwerkziele bei und arbeitet dabei eng mit
dem Plenum und dem Sprecherinnenrat zusammen.
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