Satzung

des Netzwerkes von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern

-         Entwurf durch das Plenum vom 01.04.2001 in München; überarbeitet und letzte Fassung vom 17.07.2001; überarbeitet und verabschiedet durch das Plenum vom 20.10.2001 in München; geändert und verabschiedet durch das Plenum vom 17.04.2010.

Name:

  1. Das Netzwerk ist ein offener Zusammenschluss von Frauen und Mädchen mit unterschiedlichen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Bayern.
  2. Der Zusammenschluss führt den Namen „Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“.

 

Zusammenarbeit des Netzwerkes:

Das Netzwerk arbeitet mit allen am Thema interessierten Menschen, Initiativen und Institutionen in Bayern zusammen.

 

Ziel des Netzwerkes:

Primäres Ziel des Netzwerkes ist es, gesellschaftliche und individuelle Voraussetzungen zu schaffen, damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Frauen mit Behinderung erfahren in allen Lebensbereichen eine doppelte Diskriminierung: Sie werden zum einen in ihrer Rolle als Frau und zum anderen als Behinderte benachteiligt. Mit dem Netzwerk soll erreicht werden, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung gesellschaftlich gestärkt und vorhandene Diskriminierungen abgebaut werden.  Zudem sollen Frauen und Mädchen mit Behinderung durch das Netzwerk die Gelegenheit erhalten, ihre Identität als Mädchen und Frauen finden zu können. 

 

Aufgaben des Netzwerkes:  

1.      Im Netzwerk organisieren sich Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, um sich gemeinsam besser gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen wehren und schützen zu können. Dies soll durch einen intensiven Kontakt innerhalb des Netzwerkes in Bayern erreicht werden.

2.      Durch das Netzwerk sollen Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten die Gelegenheit erhalten, ihre Identität als Mädchen und Frauen zu finden und zu stärken.

3.      Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie gegenseitige Unterstützung sollen dazu beitragen, die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in allen Bereichen des Lebens wie Schule, Beruf und Partnerschaft zu verbessern.

4.      Das Netzwerk will erreichen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten nicht nur als geschlechtsneutrale Behinderte, sondern  als Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten wahrgenommen werden, die selbstbestimmt und gleichberechtigt ihr Leben in der Gemeinschaft führen können und wollen.

5.      Das Netzwerk will die Emanzipation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten vorantreiben und bezieht dabei alle politischen Kräfte mit ein.

6.      Das Netzwerk soll Informationsaustausch und Beratung für Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten bayernweit schaffen. 

7.      Die grundlegende Vorgehensweise der Aufgabenerfüllung soll an die allgemeinen Grundsätze des Peer-Counselling und Peer-Support angelehnt werden – Beratung, Begleitung und Unterstützung von und mit den Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.

8.      Zum Zwecke der Vernetzung werden regionale oder überregionale Treffen organisiert, damit sich möglichst viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten aus Bayern beteiligen können.

9.      Es müssen AnsprechpartnerInnen und Kontaktstellen gefunden werden – gewissermaßen als Knotenpunkte –, an die sich Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zur ersten Kontaktaufnahme wenden können.

10.  Eine enge Zusammenarbeit mit den Frauen- und Behindertenbeauftragten der Städte, Gemeinden und Landkreisen wird angestrebt.

 

Struktur des Netzwerkes:

Das Netzwerk setzt sich aus den Organen Plenum und den durch das Plenum gewählten Sprecherinnenrat zusammen. Das Netzwerkbüro ist die Koordinierungsstelle des Netzwerkes. 

Das Plenum: 

Das Plenum setzt sich aus Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zusammen. 

Es trifft sich nach Möglichkeit zweimal pro Jahr.

Das Stimm- und Wahlrecht steht nur Frauen und Mädchen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zu. Jede Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.

Grundsätzlich ist bei Abstimmungen des Plenums die 2/3-Mehrheit erforderlich, es sei denn, das Plenum beschließt auf Antrag eine einfache Mehrheit. Wahlen des Plenums erfolgen mit einfacher Mehrheit.

Wichtigste Aufgaben des Plenums sind:

1.      Die Wahl der Frauen in den Sprecherinnenrat

2.      Die Abstimmung der Inhalte und Arbeitsschwerpunkte des Netzwerkes

3.      Die Anregung von Arbeitsgruppen

Aus dem Kreis des Plenums werden mindestens 3 und maximal 5 Sprecherinnen und bis zu 2 Stellvertreterinnen für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die im Netzwerkbüro tätigen Frauen, ausgenommen der hauptamtlich beschäftigten Frauen sowie der Praktikantinnen, fungieren zusätzlich automatisch als Sprecherinnen für ihre AKs und inhaltlichen Zuständigkeiten, sowie für Netzwerkangelegenheiten allgemein.

Das automatische Sprecherinnenmandat endet mit Ausscheiden der entsprechenden Frau aus dem Netzwerkbüro.

Der Sprecherinnenrat:

Aufgaben:

1.      Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit

2.      Durchführung der Arbeitsgruppen

3.      Berichtspflicht gegenüber dem Plenum

4.      Enge Zusammenarbeit mit dem Netzwerkbüro

5.      Regelmäßige Treffen zum Zwecke des Informationsaustausches

 

Das Netzwerkbüro:

Das Netzwerkbüro ist die Schnittstelle für das Netzwerk sowie die Anlaufstelle für betroffene Frauen und Mädchen.

In diesem Zusammenhang übernimmt es z.B. folgende Aufgaben:

·        Administrative Tätigkeiten

·        Organisation

·        Transport der Inhalte

·        Koordination

Das Netzwerkbüro trägt damit zu der Optimierung der Netzwerkziele bei und arbeitet dabei eng mit dem Plenum und dem Sprecherinnenrat zusammen.