|
Eindrücke vom
Freedom Drive in Straßburg 09
Letzte Woche wurde Straßburg von
Menschen mit Behinderung aus einer Vielzahl europäischer Länder
bevölkert, die Assistenz nutzen und für das Recht auf Assistenz
demonstrierten. Esther Hoffmann, Marion Stangl und Birgitt Hohenleitner
die mit einer 20köpfigen Gruppe aus München nach Straßburg gereist
waren, beschreiben im Nachgang zu der Aktion ihre Eindrücke.
Unter dem Motto "Nothing about
us with out us - Nichts über uns ohne uns" fand vom 14. - 17. September
der Freedom-Drive 2009 in Straßburg statt. Auch der Verbund behinderter
Arbeitgeber/innen - kurz VbA - aus München nahm mit 20 TeilnehmerInnen
und Assistent/innen an der Konferenz teil. Wir waren in dieser Zeit in
einem Hotel im Schwarzwald untergebracht und pendelten täglich nach
Straßburg.
Insgesamt waren ca. 400 Menschen
mit Behinderung und hohem Pflegebedarf zusammen mit ihren AssistentInnen
in die französische Stadt gekommen, um hier über die im März 2009 in
Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention zu diskutieren und sich
für das Recht auf Persönliche Assistenz einzusetzen.
Am ersten Tag fand in der
Jugendherberge neben dem Europäischen Parlament zunächst ein
Informationsaustausch mit den TeilnehmerInnen aus verschiedenen
europäischen Ländern statt. Inhalt des Austausches war die Umsetzung von
Artikel 19, Persönliche Assistenz und Teilhabe für Menschen mit
Behinderung. Deutschland ratifizierte im Dezember 2008 die
UN-Konvention, die im März 2009 in Kraft trat .Da die Diskussion
ausschließlich in englischer Sprache stattfand, stellen wir hier kurz
die zentralen Punkte in deutscher Sprache vor:
- Selbstbestimmtes Leben hat in
der Behindertenpolitik grundsätzlich Vorrang vor der Unterbringung von
Menschen mit Behinderung in stationären Einrichtungen
- Förderung von entsprechenden
gemeindenahen Unterstützungssystemen durch die Europäische Union, volle
Anerkennung des Rechts auf Persönliche Assistenz als Grundlage für
selbstbestimmtes Leben als Bürger- und Menschenrecht
- Persönliche Assistenz überall
nutzen können (Reisefreiheit)
- Wahlfreiheit der Betroffenen,
ob sie in einer eigenen Wohnung oder einer stationären Einrichtung leben
möchten, unabhängig von den jeweiligen Vermögensverhältnissen
- 5 % der Entwicklungshilfe in
der Europäischen Union sollen für Selbstbestimmtes Leben verwendet
werden
- UN-Konvention Art. 19 soll in
EU-Recht verankert werden und zeitnah in den Mitgliedsstaaten in
nationales Recht umgesetzt werden.
- Menschen mit Behinderung
müssen ein aktives Mitspracherecht bei der Planung, dem Entwurf und bei
der Umsetzung neuer Gesetze im Bereich der Behindertenpolitik haben
- Schaffung einer neuen
europäischen Richtlinie, welche die Rechte von Menschen mit Behinderung
in vollem Umfang wahrt und schützt
Am Nachmittag fanden zusätzlich
vier verschiedene Workshops mit zwei Themenschwerpunkten statt. Zum
einen ging es über die UN-Konvention und deren praktischer Umsetzung und
zum anderen über das Thema Persönliche Assistenz und deren Finanzierung.
Die TeilnehmerInnen sprachen sich für die Schaffung eines neuen
europäischen Assistenzleistungsgesetzes aus.
Am zweiten Tag fand am Vormittag
das Treffen der "deutschen Delegation" statt. Hier wurde vor allem
darüber diskutiert, wie man die Konvention in Deutschland in der Praxis
mit Leben füllen kann. Die Grundlage für die Diskussion bildete die
Schattenübersetzung des Netzwerk Artikels 3, welche die Übersetzung aus
der Sicht der Behindertenrechtsverbände wiedergibt.
|